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Quellensteuer auf Designpreis-Vergütung

Wenn Du Deinen (Wohn-) Sitz in einem anderen Land als Deutschland hast, kann es sein, dass von Deiner Vergütung ein Steuerabzug vorgenommen werden muss. Denn wir sind grundsätzlich verpflichtet einen Steuerabzug von 15 % der Vergütung aus dem Designpreis (Quellensteuer) zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Quellensteuer einzubehalten. Hast Du Deinen (Wohn-) Sitz in einem Land, das ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland geschlossen hat, lässt sich der Abzug unter Umständen vermeiden oder reduzieren.

Muss ich Quellensteuer zahlen?

Um herauszufinden, wie hoch der Steuerabzug für Dich ist, wähle im Folgenden die Situation, die auf Dich zutrifft. Ob das Land mit Deinem (Wohn-)Sitz ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland abgeschlossen hat, erfährst Du in dieser Übersicht.

Klicke auf die Situation, die auf Dich zutrifft:

  • 1. (Wohn-) Sitz in Deutschland
  • 2. (Wohn-) Sitz in einem Land mit Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland
  • 3. (Wohn-) Sitz in einem Land ohne Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland

1. (Wohn-) Sitz in Deutschland

Ein Steuerabzug wird nicht vorgenommen. Die Angabe einer Steuer-Identifikationsnummer ist nicht notwendig. Sofern Dein Name und Deine Adressdaten korrekt angegeben sind, erhältst Du Deine Vergütung in voller Höhe ausgezahlt. Sind Dein Name und Deine Adresse hingegen nicht korrekt hinterlegt, können wir keine Auszahlung vornehmen. Überprüfe hier Deine Adressdaten.

2. (Wohn-) Sitz in einem Land mit Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland

Name und Adressdaten

Die korrekte Angabe Deiner Namens- und Adressdaten ist zwingende Voraussetzung, um eine Auszahlung zu erhalten. Überprüfe hier Deine Adressdaten.

Steuerabzug

Grundsätzlich müssen wir bei der Auszahlung einen Steuerabzug (15% Quellensteuer zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag auf die Quellensteuer) von Deiner Vergütung aus dem Designpreis vornehmen. Spreadshirt wird die einbehaltene Steuer beim deutschen Bundeszentralamt für Steuern anmelden und an dieses abführen.

Über den vorgenommenen Steuerabzug stellt Spreadshirt Dir auf Anfrage eine Steuerbescheinigung aus. Unter Vorlage dieser Steuerbescheinigung kann eine Berücksichtigung der einbehaltenen Steuer im Rahmen Deiner persönlichen Steuerveranlagung möglich sein.

Beispielrechnung:

Steuerabzug für einen Marktplatz Designer mit (Wohn-) Sitz in Belgien

100,00 EUR Vergütung aus dem Designpreis
- 15,00 EUR 15% Quellensteuer
- 0,82 EUR 5,5% Solidaritätszuschlag auf Quellensteuer
= 84,18 EUR Auszahlungsbetrag der Vergütung aus dem Designpreis

Spreadshirt ist in diesem Beispiel verpflichtet, die Steuer in Höhe von 15,82 EUR beim deutschen Bundeszentralamt für Steuern anzumelden und an dieses abzuführen.

Kontrollmeldeverfahren (seit 2022 aufgehoben)

Bis Ende 2021 war es möglich sich über das sog. Kontrollmeldeverfahren (KMV) die Vergütung aus dem Designpreis in voller Höhe auszahlen zu lassen. Das KMV wurde jedoch zum 01.01.2022 gesetzlich aufgehoben. Damit erlischt Spreadshirts Ermächtigung des Bundeszentralamtes für Steuern, das KMV ab 2022 weiterhin anzuwenden. Mit der Auszahlung Deines Guthabens im Januar 2022 wird das KMV also nicht mehr angewendet. Eine Steuerentlastung ist ab 2022 nur noch durch eine gesonderte Antragstellung in Form einer Freistellungsbescheinigung möglich.

Freistellungsbescheinigung

Es besteht die Möglichkeit, eine Freistellungsbescheinigung beim deutschen Bundeszentralamt für Steuern zu beantragen. Dieser Antrag muss seit dem 01.01.2023 grundsätzlich elektronisch über das Online-Portal des Bundeszentralamtes für Steuern (BOP) eingereicht werden.

Um sich im BOP anzumelden, benötigst Du ein entsprechendes Zertifikat. Zwei Zertifikate können dafür genutzt werden:

  • das ElsterOnline-Portal-Zertifikat oder
  • das BZStOnline-Portal-Zertifikat

Wenn Du noch nicht in einem der beiden Portale registriert bist, hilft Dir diese Schritt-für-Schritt Anleitung bei der erstmaligen Anmeldung.

Sobald Du Dich erfolgreich im Online-Portal (BOP) angemeldet hast, kannst Du unter “Formulare & Leistungen” mit der Antragstellung beginnen. Wichtig ist, dass Du “Anträge nach § 50c EStG” unter “Steuer-International” auswählst. Beim Ausfüllen des eigentlichen Antrags hilft Dir dieses PDF.

Nachdem Du Deinen Freistellungsantrag eingereicht hast, erhältst Du nach der erfolgreichen Bearbeitung durch das Bundeszentralamt für Steuern einen entsprechenden Bescheid direkt in Deinem BOP-Account. Bitte schicke uns diese Freistellungsbescheinigung per E-Mail.

Sobald eine gültige Freistellungsbescheinigung vorliegt, wird ab diesem Zeitpunkt kein Steuerabzug vorgenommen. Bei einzelnen Staaten ist in diesem Zusammenhang ein Reststeuersatz zu beachten, sodass die Vergütung um einen reduzierten Steuersatz zu kürzen ist. Der anzuwendende Steuersatz ergibt sich aus dem Doppelbesteuerungsabkommen, das Dein (Wohn-) Sitz-Staat mit Deutschland geschlossen hat.

In allen Fällen gilt:

Wir möchten Dich darauf hinweisen, dass die deutschen Finanzbehörden die Finanzbehörden Deines (Wohn-) Sitzstaates über die Vergütungszahlungen an Dich informieren können.

3. (Wohn-) Sitz in einem Land ohne Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland

Name und Adressdaten

Die korrekte Angabe Deiner Namens- und Adressdaten ist zwingende Voraussetzung, um eine Auszahlung zu erhalten. Überprüfe hier Deine Adressdaten.

Steuerabzug

Grundsätzlich müssen wir bei der Auszahlung einen Steuerabzug (15% Quellensteuer zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag auf die Quellensteuer) von Deiner Vergütung aus dem Designpreis vornehmen. Spreadshirt wird die einbehaltene Steuer beim deutschen Bundeszentralamt für Steuern anmelden und an dieses abführen.

Über den vorgenommenen Steuerabzug stellt Spreadshirt Dir auf Anfrage eine Steuerbescheinigung aus. Unter Vorlage dieser Steuerbescheinigung kann eine Berücksichtigung der einbehaltenen Steuer im Rahmen Deiner persönlichen Steuerveranlagung möglich sein.

Beispielrechnung:

Steuersatz für einen Marktplatz Designer mit (Wohn-) Sitz in Paraguay

100,00 EUR Vergütung aus dem Designpreis
- 15,00 EUR 15% Quellensteuer
- 0,82 EUR 5,5% Solidaritätszuschlag auf Quellensteuer
= 84,18 EUR Auszahlungsbetrag der Vergütung aus dem Designpreis

Spreadshirt ist verpflichtet, die Steuer in Höhe von 15,82 EUR beim deutschen Bundeszentralamt für Steuern anzumelden und an dieses abzuführen.

In allen Fällen gilt:

Wir möchten Dich darauf hinweisen, dass die deutschen Finanzbehörden die Finanzbehörden Deines (Wohn-) Sitzstaates über die Vergütungszahlungen an Dich informieren können.

Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dürfen weder als Steuerberatung angesehen noch zur Unterstützung von Steuerpositionen verwendet werden. Bitte ziehe für Steuertipps einen Steuerberater zu Rate.